Vertical – Since 1989miniramp.ch

Barrierefreiheit und WCMX

Barrierefreie Zugänge zu Minirampen und Skateanlagen

Auffahrrampen für Menschen im Rollstuhl und WCMX – von Anfang an mitgeplant oder nachträglich ergänzt.

Vertical Technik AG plant individuelle Auffahrrampen, die Miniramp-Plattformen stufenlos erschliessen. Unser Konzept sieht an beiden Plattformen einen rückseitigen Zugang vor. Auch bei anderen Skateanlagen prüfen wir passende Zugänge und Nachrüstungen.

Zwei Plattformen. Zwei zugängliche Seiten.

Eine Minirampe soll nicht nur von einer Seite erreichbar sein. Deshalb schlagen wir an der Rückseite beider Plattformen jeweils eine Auffahrrampe vor. Die Zugänge führen von einem geeigneten Erschliessungsweg auf die Plattformen und werden mit Fahrbereichen und Sicherheitsräumen abgestimmt.

Beide Plattformen sollen erreichbar sein, ohne die sportliche Fahrfläche überwinden zu müssen. Zusätzlich beurteilen wir den Zugang zum unteren Fahrbereich sowie geeignete Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten. Eine Rampe zur Plattform allein löst diese Aufgaben noch nicht.

Gerade, abgewinkelte oder mehrläufige Anordnungen hängen von Höhendifferenz, Platzverhältnissen und Bewegungsflächen ab. Vorhandene Geländehöhen können einbezogen werden.

Hindernisfreier Zugang und sportliche Nutzbarkeit

Ein barrierefreier Zugang und eine für WCMX geeignete Sportanlage sind nicht dasselbe. Die Auffahrrampe erschliesst die Plattform. Ob und wie sportliche Fahrflächen genutzt werden können, hängt zusätzlich von Geometrie, Ein- und Ausstiegen, Ausrüstung und persönlichen Fahrfähigkeiten ab.

WCMX: Mit dem Sportrollstuhl in den Skatepark

WCMX steht für Wheelchair Motocross. Fahrerinnen und Fahrer nutzen Rollstühle oder adaptive Ausrüstung für sportliche Manöver auf Skateanlagen – ähnlich wie beim Skateboarding oder BMX. World WCMX erklärt die Sportart.

Rollstuhlnutzende und WCMX-Fahrende sollen frühzeitig bei der Planung einbezogen werden. Ihre Erfahrungen helfen, Anforderungen an Zugang, Plattformen und Nutzung konkret zu erfassen.

Welche Steigung ist vorgesehen?

Für die hindernisfreie Erschliessung planen wir mit einer Steigung von höchstens 6 %. Das entspricht 6 cm Höhenunterschied pro Meter horizontaler Länge und rund 3,4 Grad.

Die für das Projekt geltenden Vorgaben bestimmen wir anhand von Standort und Nutzung. Für den hindernisfreien Zugang berücksichtigen wir neben der Steigung auch nutzbare Breite, Bewegungsflächen, Beläge, Handläufe, Absturzsicherungen und Anschlüsse.

Wie viel Platz braucht eine Auffahrrampe?

Der Platzbedarf ergibt sich zunächst aus der tatsächlichen Höhendifferenz zwischen Zugangsniveau und Plattform:

Horizontale Rampenlauflänge = Höhendifferenz ÷ 0,06

Geometrische Beispiele bei 6 % Steigung
HöhendifferenzRampenlauflänge je Zugang
0,60 m10,00 m
1,00 mca. 16,67 m
1,20 m20,00 m
1,50 m25,00 m

Rampenlängen-Rechner

Geometrische Orientierung mit fest eingestellten 6 % Steigung.

Komma- und Punkteingaben sind möglich.

Horizontale Rampenlauflänge je Zugang bei 6 %: 20,00 m

Bei zwei gleich hohen Plattformen: 2 × 20,00 m = 40,00 m Rampenlauflänge.

Die Summe beschreibt weder Anlagenlänge noch Grundfläche. Bei unterschiedlichen Höhendifferenzen müssen beide Seiten separat berechnet werden.

Ohne Podeste, Bewegungsflächen und Sicherheitsräume. Geometrischer Orientierungswert, kein Normnachweis.

Schweizer Vorgaben und die gesamte Anlage im Blick

Für die hindernisfreie Erschliessung ist SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» eine wichtige Planungsgrundlage. Im öffentlichen Verkehrsraum gelten zusätzlich die dort anwendbaren Anforderungen. Für die sicherheitstechnische Planung von Skateparks empfiehlt die BFU die SN EN 14974. Die Anwendungsbereiche sind verschieden und werden projektspezifisch geklärt.

Neben Steigung betrachten wir nutzbare Breite, Bewegungs- und Wendeflächen, Beläge, Entwässerung, Handläufe und Absturzsicherungen. Neue Bauteile dürfen keine Hindernisse in Sicherheitsräumen schaffen. Zufahrtswege, Aufenthaltsbereiche und vorhandene Infrastruktur gehören zur Gesamtbetrachtung.

Bestehende Anlagen nachrüsten

Wir prüfen, ob Auffahrrampen an bestehenden Plattformen ergänzt werden können. Entscheidend sind Konstruktion, Zustand, Anschlusspunkte, tatsächliche Höhendifferenz und verfügbare Fläche. Auch bei anderen Skateanlagen können geeignete Bereiche stufenlos erschlossen werden. Nicht jeder Standort erlaubt dieselbe Lösung.

Für eine erste Einschätzung helfen Fotos, Situationsplan, Plattformhöhen und Angaben zum Platz. Bei temporären Anlagen berücksichtigen wir Aufstelldauer, Montage und Rückbau.

Gemeinsam planen

Gemeinden, Schulen, Vereine, Betreiber und Veranstalter sollten Rollstuhlnutzende, WCMX-Fahrende und weitere Rollsportgruppen früh einbeziehen. Es geht nicht darum, dass alle dieselben Elemente fahren, sondern um sinnvolle Wahlmöglichkeiten und zusammenpassende Zugänge und Nutzungen.

Vertical Technik AG entwickelt und baut Skateanlagen seit 1989 und betreut Projekte von Frenkendorf aus in der ganzen Schweiz. Mehr zu Miniramp-Modellen, zum Projektablauf und zu Partizipation.

Häufige Fragen zu Barrierefreiheit und WCMX

Können Rollstuhlfahrende eine Minirampe nutzen?

Das hängt von Anlage, Ausrüstung und individuellen Fähigkeiten ab. Auffahrrampen können Plattformen erschliessen; die sportlichen Fahrbereiche und Ein- und Ausstiege werden separat beurteilt.

Warum Zugänge zu beiden Plattformen?

Damit beide Plattformen erreichbar sind, ohne die sportliche Fahrfläche als Zugangsweg zu verwenden.

Sind 6 % gleich 6 Grad?

Nein. 6 % entsprechen rund 3,4 Grad.

Wie lang ist die Rampe bei 1,20 m?

Bei 6 % sind es 20 m je Zugang, zuzüglich Podeste sowie Bewegungs- und Sicherheitsflächen.

Lässt sich jede Anlage nachrüsten?

Nein. Konstruktion, Zustand, Anschlüsse, Höhendifferenz und Platz entscheiden über die Möglichkeiten.

Ist eine Anlage mit Auffahrrampe automatisch WCMX-geeignet?

Nein. Zugang und sportliche Nutzbarkeit sind unterschiedliche Planungsaufgaben.

Was kostet eine Auffahrrampe?

Die Kosten hängen unter anderem von Höhendifferenz, Lauflänge, Anordnung, Anschlüssen, Unterkonstruktion und Montage ab. Eine Offerte erfordert die Standortprüfung.

Lass uns die Zugänglichkeit deiner Skateanlage planen

Sende uns Standort, Angaben zu neuer oder bestehender Anlage, tatsächliche Höhendifferenzen, verfügbare Fläche, geplante Nutzung sowie Fotos oder Situationsplan.

Projekt zur Barrierefreiheit anfragen
Vertical Technik AG
Bächliackerweg 6
CH-4402 Frenkendorf
+41 61 413 28 00
info@verticaltechnik.ch

Fachliche Grundlagen

Die Quellen sind keine Bauanleitung oder Freigabe. Für die Ausführung sind die aktuellen Normen und örtlichen Anforderungen zu prüfen.

  1. SIA 500 Hindernisfreie Bauten
  2. Hindernisfreie Architektur: Rampen bei öffentlich zugänglichen Bauten
  3. BFU: Skatepark – Verhalten und Planung
  4. World WCMX
  5. SPV: Hindernisfrei Bauen und Bauberatung
  6. Hindernisfreie Architektur: Rampen im öffentlichen Raum

Redaktion: Vertical Technik AG. Quellenrecherche: 19. September 2026. Keine Prüfung eines konkreten Bauprojekts.